BLEIBEN SIE COOL WIR KÜMMERN UNS

SCHNELL. KOMPETENT. ZUVERLÄSSIG

nach § 19 (3) StVZO

KFZ - GUTACHTEN

ÄNDERUNGSABNAHME

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.

Abnahmepflichtig sind u. A. Veränderungen am Kfz, die zur Gefährdung führen können, das Abgas- oder Geräuschverhalten verändern oder aber die Fahrzeugart verändern

Das trifft zum Beispiel zu bei Modifikationen an Rädern, Reifen, Fahrwerk oder auch bei Leistungsänderung.

Um die Änderungsabnahme durchzuführen, ist die Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses erforderlich. Gültige Prüfzeugnisse nach § 19 (3) StVZO sind z. B. Teilegutachten, ABE oder die Europäische Betriebserlaubnis.

Sachverständigenbüro
Andreas Bauer

Inhaber: Ralf Perner

E-Mail: info@sv-bauer.de

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.   08.00 – 12.00 Uhr
                   13.00 – 17.00 Uhr
Sa.             09.00 – 12.00 Uhr

HU-Termine
keine Terminvereinbarung notwendig

BEI UNS SIND SIE RICHTIG

Rufen Sie uns an unter 0871/76500 oder schreiben Sie uns eine Email info@sv-bauer.de

Copyright 2024. Gestaltung und Umsetzung Werbeagentur madmoses
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close